Wärmeschutz-Richtlinien

Die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an den Wärmeschutz sind in der DIN 4108 („Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden“) definiert. Die DIN 4108 dient der Regulierung der Mindestanforderungen der Wärmeleitfähigkeit eines Stoffes, λ (W/ [m∙K]), und somit des Wärmedurchlasswiderstandes, R (m² ∙K/W), zum Schutz des Menschen vor thermischen und hygienischen Unzulässigkeiten, sowie zum Schutz der Baukonstruktion vor Schäden.

Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) basieren auf der Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und befassen sich ausschließlich mit der Forderung nach einem energiesparenden Wärmeschutz bei Neubauten und größeren Umbauten. Hier definiert der Wärmeschutz Bauteilkonstruktionen, die den Wärmeverlust durch Transmission (Durchlässigkeit) minimieren. Der Wärmedurchgangskoeffizient (U- Wert) beschreibt hierbei den Wärmedurchgang durch ein Bauteil und wird in W/(m²∙ K) angegeben. Mit dem U-Wert wird also ausgedrückt, welche Leistung pro Quadratmeter des Bauteils auf einer Seite benötigt wird, um eine Temperaturdifferenz von 1 K aufrechtzuerhalten. Je kleiner der U-Wert,desto weniger Wärme wird durch ein Bauteil geleitet.

Quelle:
Becker, Pfau, Tichelmann, Trockenbauatlas, 3. Auflage, Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co. KG: Köln, 2010.